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Inkasso im Notlagentarif - Wenn der Versicherte nicht mehr zahlen kann

Versicherer, wie auch alle anderen Unternehmen, stehen vor großen Herausforderungen, wenn Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Aber, wie kann ein sinnvoller Umgang mit den Versicherungsnehmern (VN) im Inkasso aussehen? Insbesondere vor dem Hintergrund der Unkündbarkeit des Versicherungsvertrages bei der substitutiven Krankenversicherung - auch als Private Krankenvollversicherung (PKV) bekannt. Die auf Inkasso für Versicherer spezialisierte Anwaltskanzlei KSP hat für diese Fälle mit PKVInk ein Produkt geschaffen, das für eine optimale, reputationswahrende Lösung für alle Parteien sorgt.

Beitrag von: Dr. Torsten Stade, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Matthias Zmuda, Manager Business Development

Gesetzliche Ausgangslage – Ein Rückblick

Durch die im Jahr 2007 verabschiedete umfassende Gesundheitsreform ist mit dem GKV-WSG ein verpflichtender Krankenversicherungsschutz für alle eingeführt worden - flankiert u.a. von einem Kontrahierungszwang für den Versicherer sowie der ihn zusätzlich treffenden Unkündbarkeit des Versicherungsvertrages. Infolge des Kontrahierungszwangs hat der Versicherer daher fortan VN versichern müssen, die er nach seinen vorherigen Risikobewertungsgrundsätzen gar nicht in Deckung genommen hätte.

Die Folge ist, dass die Anzahl der Nichtzahler als auch die Summe der Beitragsrückstände stieg. Um diese Schuldenlast für die VN wie auch den Forderungsausfall - nebst bilanzieller Rückstellungslast - für die Versicherer zu reduzieren, trat mit Wirkung ab dem 1.8.2013 das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft: Mit diesem Gesetz wurde der so genannte Notlagentarif eingeführt, der für säumige VN i.d.R. nach sechs Monaten die Überführung in den Basistarif vorsieht.

Bleibendes Problem: unkündbares Dauerschuldverhältnis

Die gesetzliche Ausgestaltung der PKV als unkündbares Dauerschuldverhältnis führt dazu, dass sich der Forderungsbestand notleidender Versicherungsverträge Monat für Monat - schlimmstenfalls über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg - erhöht. Dem gilt es durch eine sinnvolle Inkassostrategie zu begegnen, die primär darauf ausgerichtet sein sollte, die Notlage des Versicherungsvertrages - etwa durch geeignete Zahlungsvereinbarungen - zu beheben und den Vertrag wieder zurück in den Ausgangstarif zu überführen. Wenn nicht anders möglich, bleibt noch die Option den VN den Wechsel in die GKV aufzuzeigen und zu ermöglichen.

PKVInk - hohe spezialgesetzliche Regelungsdichte erfordert anwaltliches Know-how
Im Vergleich zu anderen Versicherungssparten weist die PKV eine ungleich höhere und deutlich komplexere gesetzliche Regelung auf - etwa zur Umstellung in den Notlagentarif, zur Frage der Hilfebedürftigkeit, zum reduzierten Versicherungsschutz sowie zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Um im Bereich der PKV eine möglichst schnelle und kostenschonende Realisierung zu erwirken, ist bereits im außergerichtlichen Beitreibungsprozess ein fundiertes versicherungsrechtliches Know-how unerlässlich. Dem trägt PKVInk von KSP Rechnung, in dem die Einwandsbearbeitung bereits im außergerichtlichen Bereich durch Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie langjährig im Versicherungsrecht erfahrene Rechtsanwälte erfolgt. So wird ein Anwachsen der Forderung als auch unnötige (Prozess-)Kosten vermieden.

Anders als gewerbliche Inkassoanbieter, die regelmäßig erst im gerichtlichen Verfahren auf Rechtsanwälte zurückgreifen, setzt KSP daher bereits im außergerichtlichen Bereich auf eine der gesetzlichen Regelungsdichte und damit dem jeweiligen Einzelfall gerecht werdende fachanwaltliche Expertise. Sofern eine bereits außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, gilt es, das gerichtliche wie auch das weiterführende (Zwangsvollstreckungs- und Langzeitüberwachungs-)Verfahren bestmöglich zu managen.

Notleidende PKV-Forderungen durch Prozessmanagement intelligent steuern und effizient beitreiben
Herzstück von PKVInk ist neben der priorisierten anwaltlichen Bearbeitung die Bündelung revolvierender Forderungen zu „Forderungspaketen. Als Voraussetzung hierfür wurden spezielle Leitlinien für den PKV Mahnprozess etabliert, anhand derer die revolvierenden Forderungen intelligent gesteuert werden und in ihrer Gesamtheit im Mahnprozesses Berücksichtigung finden:

Im Detail gestaltet sich der Beitreibungsprozess bei PKVInk wie folgt:

  • Monatlich neu auflaufende Forderungen gegen den Versicherungsnehmer werden bis zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens in dieselbe Akte aufgenommen
  • Mit Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist es gesetzlich erforderlich, für die neu auflaufenden Beitragsforderungen eine neue Akte anzulegen.
  • In der neuen Akte („Folgeakte“) wird zur Vermeidung von Auslagen zunächst von einer gerichtlichen Geltendmachung abgesehen. Stattdessen werden die Beitreibungsmaßnahmen intelligent gesteuert und vom Beitreibungserfolg der „Erstakte“ sowie den dort gewonnenen Erkenntnissen abhängig gemacht.
  • Folgeakten werden bestmöglich in eine (Raten-) Zahlungsvereinbarung zur „Erstakte“ einbezogen, um eine mit weiteren Kosten verbundene Titulierung der Folgeakten zu vermeiden.
  • Updates, wie Zahlungsmeldungen, Gutschriften, Stornierungsmeldungen und Forderungsrückrufe können tagesaktuell verarbeitet werden.

PKVInk beruht auf über 30 Jahren Erfahrung
PKVInk sorgt ganzheitlich für eine größtmögliche Beitreibungs- und Kosteneffizienz bei der Beitreibung notleidender PKV-Forderungen. Möglich ist die komplexe PKVInk Gestaltung jedoch nur, weil vom außergerichtlichen über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zu einer etwaigen Langzeitüberwachung die gleichen (anwaltlichen) Spezialisten verantwortlich sind. Die Kunden haben dabei stets die gleichen Ansprechpartner wie auch die Mandanten. Diese haben zusätzlich 24/7-Zugriff auf das übergebene Akten-Portfolio, was ein Maximum an Transparenz und Verlässlichkeit schafft.

Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Matthias Zmuda an

Matthias Zmuda
Manager Business Development
matthias.zmuda@ksp.de
+49 40 450 65 141

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