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Das neue EnWG oder die Novelle zur Novelle der Novelle?
So schnell und mit heißer Nadel gestrickt waren Gesetzgebungsverfahren in der Vergangenheit selten.
Nur gut ein Jahr ist die letzte großer Novelle des EnWG und der Strom- und GasGVV her, nach der bereits schon einmal viele Prozesse bei den Energieversorgern angepasst und neu implementiert werden mussten.
Während die Gas- und Strompreisbremse in aller Munde ist, stellt der Gesetzgeber in deren Schatten zugleich auch nochmals höhere Anforderungen an die Voraussetzungen der Liefersperre wegen Zahlungsverzuges.
Die Informationspflichten der Energieversorger werden erneut verschärft. Es wurde z.B. klargestellt, dass auch Abwendungsvereinbarungen, die online oder per Brief geschlossen wurden, eine vollumfängliche Widerrufsbelehrung erfordern. Keinesfalls darf ein Anerkenntnis der Forderung mit einer Abwendungsvereinbarung verknüpft werden.
Zudem werden gesetzliche Mindestfristen von 12 Monaten für Ratenzahlungen schon ab einem Rückstand von 300 Euro eingeführt. Darüber hinaus werden einseitige Stundungsrechte von bis zu 3 Monaten den Letztverbrauchern eingeräumt.
Energieversorger der Mittelspannungsebenen werden - wenn auch nur kurzfristig - verpflichtet, eine "Notversorgung" auf eigenes Risiko abzubilden, ohne die Vorzüge eines Grund- bzw. Ersatzversorgers zu genießen.
Und zu Aller Letzt erfolgt durch den neuen § 118b EnWG ein staatlicher Eingriff in die Vertragsstruktur aller Energieversorger, der sämtliche vorhandene oder auch nicht vorhandene Regelungen in den verwendeten AGB zur Liefersperre alternativlos ersetzt.
Für Grundversorger aber auch für alle übrigen Versorger, die das Instrument der Liefersperre nutzen, entstehen erneut Herausforderungen in der korrekten Abbildung der Prozesse.
KSP kann Energieversorger nicht nur bei der rechtskonformen Umsetzung der Novelle, sondern auch bei der Abbildung juristischer Mengenprozesse zur Vermeidung von steigenden Außenständen unterstützen.
Wie das geht? Fragen Sie uns gern und treten Sie mit uns ganz unverbindlich in Kontakt.
Jens A. Blaffert
Rechtsanwalt
BDEW zertifizierter Netzexperte in Verteilungsnetzen
jens.blaffert@ksp.de
+49 40 450 65 567