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Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) startet Antragsverfahren
KSP Rechtsanwälte übernimmt Onboarding der Reiseanbieter und Vertragsverwaltung
Berlin, 23. September 2021 - Nachdem der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) am 30. August die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erhalten hat, beginnt nun das Onboarding der Reiseanbieter. Ab sofort finden Reiseanbieter auf der Website des DRSF (www.drsf.reise) das elektronische Formular, um einen Antrag auf Insolvenzabsicherung beim DRSF zu stellen. Das Formular wird zunächst (mitsamt den erforderlichen Anhängen) online ausgefüllt, ausgedruckt und versendet. Im Anschluss muss der Reiseanbieter das ausgedruckte Exemplar unterschreiben und postalisch innerhalb von fünf Tagen an den Dienstleister verschicken, der die Vertragsverwaltung für den DRSF übernimmt.
Die Vertragsverwaltung übernimmt die renommierte Hamburger Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der Zuschlag für KSP Rechtsanwälte erfolgte nach einem Ausschreibungsverfahren unter Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, bei dem die Kanzlei mit ihrer juristischen Kompetenz und ihren innovativen digitalen Lösungsansätzen in Mengenverfahren überzeugen konnte.
Die Wahl von KSP Rechtsanwälte als Dienstleister unterstreicht auch den hohen Stellenwert, den der Datenschutz für den Deutsche Reisesicherungsfonds hat. Die Reiseanbieter, die sich beim DRSF für den Insolvenzfall absichern, übermitteln sensible Unternehmensdaten an den Reisesicherungsfonds und seinen Dienstleister. KSP verfügt über ein eigenes Rechenzentrum mit Hochleistungsservern, so dass die Daten, die im Rahmen der Vertragsverwaltung erhoben werden, bestmöglich geschützt sind. Zudem unterliegt KSP als Anwaltsgesellschaft nach § 203 StGB der Verschwiegenheitspflicht.
„Wir sind sehr glücklich mit der Lösung, die wir hier gefunden haben“, sagt Dr. Andreas Gent, Geschäftsführer beim DRSF, „KSP verfügt über eine qualitativ hochwertige Prozesslandschaft, die eine effiziente Vertragsverwaltung ermöglicht.“ Dr. Andreas Seegers, geschäftsführender Gesellschafter von KSP Rechtsanwälte, sagt: „Wir bedanken uns für das Vertrauen, das der Deutsche Reisesicherungsfonds in unsere Expertise setzt, und freuen uns auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit.“
KSP Rechtsanwälte ist eine inhabergeführte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei mit einer über 60jährigen Firmenhistorie. Die Kanzlei gehört aufgrund ihrer technisch hochentwickelten Infrastruktur und der seit zwei Jahrzehnten betriebenen, konsequenten Umsetzung von digitalen Strategien zu den führenden Kanzleien in den Bereichen der Vertragsverwaltung, des Forderungsmanagement und der Durchführung juristischer Mengenprozesse.
Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Abdullah Sinirlioglu
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Presse und Öffentlichkeit
Email: a.sinirlioglu@drsf.reise
T: + 49 (179) 707 83 51
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Sächsische Strasse 1, 10707 Berlin, Germany
Geschäftsführung: Thomas Schreiber, Dr. Andreas Gent
Sitz und Registergericht: Berlin, HRB 230861