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Vermieter aufgepasst: Saldoklage ist unzulässig, wenn das Mietkonto nicht sauber geführt wird
Das LG Schleswig (Urteil vom 20.11.2024, Az. 12 U 64/20) stellte klar: Eine Saldoklage ist unzulässig, wenn das Mietkonto nicht sauber geführt wird. Weil er keine transparente Aufstellung seiner Forderungen vorlegen konnte, blieb der Kläger am Ende auf den Kosten sitzen.
Problem: Der Vermieter verlangte eine Gesamtsumme, ohne nachvollziehbar aufzuzeigen, welche Mietrückstände bestehen, welche Zahlungen geleistet wurden und wie die Verrechnung erfolgte. Das Gericht erklärte die Klage für unbestimmt.
Lösung: Wer Forderungen erfolgreich durchsetzen will, muss sein Mietkonto in Ordnung halten
- Klare Dokumentation: Alle Bruttomieten, Zahlungen und Gutschriften müssen erfasst sein
- Transparente Aufschlüsselung: Jede Forderung muss nach Monat und Art eindeutig zugeordnet werden.
- Richtige Verrechnung nach § 366 Abs. 2 BGB: Ohne Zweckbestimmung des Mieters werden ältere Schulden zuerst getilgt.
Fazit: Ohne präzise Abrechnung keine erfolgreiche Klage! Wer pauschale Forderungen stellt, riskiert nicht nur eine Abweisung, sondern bleibt am Ende womöglich auf sämtlichen Kosten sitzen.
Weitere Information teilt Ihnen gerne unser Real Estate Experte Oliver Eugenio mit
Oliver Eugenio
Leiter Real Estate
oliver.eugenio@ksp.de