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Ohne Moos Wohnung los - Deutliches Echo aus München
Klartext vom Amtsgericht München: Unter dem Aktenzeichen 463 C 13911/22 hat das Gericht die alte Weisheit "Geld hat man zu haben" im Mietrecht bestätigt.
Was ist passiert? Kurz gesagt: Mieter müssen auch bei finanziellen Schwierigkeiten, die sie nicht zu verschulden haben – wie etwa durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit –, ihre Mieten pünktlich zahlen. Kein Geld in der Tasche? Kein Argument gegen Mietverzug.
Der Fall: Ein Mieter musste seine Wohnung und den dazugehörigen Parkplatz räumen und über 4.000 Euro an Mietrückständen zahlen. Trotz der schwierigen Wohnungssuche in München gab's keine Gnade mit einer Räumungsfrist.
Die Message: Klar und deutlich. Dieses Urteil macht unmissverständlich klar, dass im Mietrecht die finanzielle Zuverlässigkeit zählt. Vermieter bekommen mehr Rückendeckung bei Zahlungsausfällen, und Mieter bekommen die klare Ansage, dass Geldsorgen kein Freibrief für Mietverzug sind.
Mietrecht klar gestellt: Ein klares Signal an alle Beteiligten im Mietverhältnis: Finanzielle Verantwortung ist keine Nebensache.
Weitere Information teilt Ihnen gerne unser Real Estate Experte Oliver Eugenio mit
Oliver Eugenio
Leiter Real Estate
oliver.eugenio@ksp.de
+49 40 450 65 1469