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Causa Fototapete - BGH sorgt für Klarheit

Das Urteil des BGH zur Fototapete ist da. Schon im Mai hatte ich darüber berichtet, dass der BGH über die Frage zu entscheiden hat, ob die Veröffentlichung von Bildern einer Fototapete im Internet eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

✔ Der BGH ist in seinen heutigen drei Urteilen (Az. I ZR 139/23, I ZR 140/23 und I ZR 141/23) der Argumentation des OLG Düsseldorf gefolgt. Der BGH sieht in dem Veröffentlichen von Fotos im Internet, auf denen eine Fototapete zu sehen ist, keine Verletzung der Urheberrechte des Fotografen der Motive auf der Tapete. Die Veröffentlichung und die Vervielfältigung sei aufgrund einer konkludenten (stillschweigenden) Einwilligung des Urhebers gerechtfertigt.

✔ Nach Ansicht des BGH ist es üblich und vorhersehbar, dass Fotos von mit Fototapeten ausgestatteten Räumen ins Internet gestellt würden. Hätte der Fotograf des Tapetenmotivs dies nicht gewollt, so hätte er dies beim Verkauf der Tapete deutlich machen müssen.

✔ Zudem ist auch eine namentliche Nennung des Urhebers nach Auffassung des BGH nicht notwendig. Auch auf dieses Recht habe der Fotograf konkludent verzichtet.

Hier geht es zum alten Beitrag

Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Dr. Birgit Rase an

Dr. Birgit Rase
Mandatsleiterin
birgit.rase@ksp.de
+49 40 450 65 0

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